Stromkennzeichnung

Die Qualität des Stroms hängt von der Art der Erzeugung ab. Diese kann der Verbraucher an der Steckdose jedoch nicht erkennen.

Um dem Kunden mehr Transparenz zu bieten und ihm die Möglichkeit zu geben, das Umweltengagement des Versorgers besser bewerten zu können, hat die Europäische Union die Stromkennzeichnungspflicht erlassen. Die Richtlinie wurde am 07. Juli 2005 als § 42 in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und besagt, dass Stromanbieter ihr Stromkennzeichnung veröffentlichen müssen.

Darunter fallen

  • die Herkunft.
  • die Zusammensetzung (Kernkraft, fossilie und erneuerbare Energie).
  • die Umweltauswirkungen des Stroms (CO²-Emmissionen und radioaktiver Abfall).

Zum besseren Vergleich werden zusätzlich die Werte des bundesdeutschen Durchschnitts aufgeführt.

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