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Vorsicht bei Postwurfsendungen zum Zählertausch

In Maintaler Briefkästen liegen derzeit Werbeschreiben, die einen kurzfristigen Austausch des Stromzählers nahelegen. Sie stammen nicht von uns – und das beworbene kostenlose Angebot ist an einen Vertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit gebunden.

Derzeit erreichen Haushalte in Maintal Postwurfsendungen eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Die Schreiben sind an „die Bewohner des Hauses" adressiert, wirken amtlich und setzen mit einer knappen Frist unter Zeitdruck.

Bitte beachten Sie: Die Maintal Werke GmbH steht in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zum Absender dieser Schreiben. Es handelt sich um Werbung eines privaten Wettbewerbers – nicht um eine offizielle Mitteilung der Maintal Werke oder des Gesetzgebers.

Wir sind Ihr zuständiger Ansprechpartner

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind die Maintal Werke der grundzuständige Messstellenbetreiber im gesamten Stadtgebiet. Offizielle Schreiben zum Zählertausch erhalten Sie ausschließlich direkt von uns – niemals über allgemeine Postwurfsendungen.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber zu beauftragen. Uns geht es allein darum, dass Sie eine solche Entscheidung auf Grundlage vollständiger Informationen treffen.

„Kostenlose Installation" bedeutet nicht kostenfrei

Das uns vorliegende Schreiben bewirbt eine kostenlose Installation und Einbaukosten von 0 Euro. In der Fußnote am Seitenende heißt es dann: Der Messstellenbetrieb kostet 99 Euro brutto im Jahr und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Kostenlos ist also der Einbau – nicht der Vertrag, den Sie damit eingehen.

Unsere Preise, vollständig aufgeschlüsselt

Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb der Maintal Werke gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Damit Sie rechnen können, nennen wir alle Positionen, die im jeweiligen Fall anfallen:

  • moderne Messeinrichtung (Standard): 25,00 Euro brutto pro Jahr
  • intelligentes Messsystem, Jahresverbrauch 6.000 bis 10.000 kWh: 40,00 Euro brutto pro Jahr
  • intelligentes Messsystem auf Wunsch, Jahresverbrauch unter 6.000 kWh: 30,00 Euro brutto pro Jahr, zuzüglich 30,00 Euro brutto pro Jahr für den optionalen Einbau – zusammen 60,00 Euro brutto pro Jahr
  • intelligentes Messsystem bei steuerbarer Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG: 50,00 Euro brutto pro Jahr, zuzüglich 50,00 Euro brutto pro Jahr für die erforderliche Steuerbox – zusammen 100,00 Euro brutto pro Jahr

Welche Leistungen der im Werbeschreiben genannte Jahresbetrag umfasst, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Unsere vollständigen Preise finden Sie im Preisblatt Digitale Messtechnik.

Was es mit den beworbenen 113 Euro auf sich hat

Das Schreiben erweckt den Eindruck, der Gesetzgeber „unterstütze den Einbau" nach § 14a EnWG mit 113 Euro jährlich. Das verwechselt Ursache und Wirkung.

Richtig ist: Wer eine steuerbare Verbrauchseinrichtung betreibt – etwa eine Wärmepumpe, eine Wallbox oder einen Batteriespeicher – und mit uns eine Vereinbarung zur netzorientierten Steuerung schließt, erhält ein reduziertes Netzentgelt. Im Netzgebiet Maintal beträgt diese pauschale Reduzierung (Modul 1) im Jahr 2026 bis zu 113,05 Euro netto pro Jahr. Sie ist auf die Höhe des tatsächlich zu zahlenden Netzentgelts begrenzt und wird jährlich neu festgesetzt.

Entscheidend: Diese Reduzierung gewähren wir Ihnen als Netzbetreiber. Sie ist keine Förderung für den Einbau eines Zählers, und sie hängt nicht davon ab, welchen Messstellenbetreiber Sie beauftragen. Die Details stehen im Preisblatt Netzentgelte Strom 2026.

Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist

Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems ist derzeit nur in diesen Fällen vorgeschrieben:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
  • bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.

Was Sie tun können

  • Sie müssen nicht reagieren. Ignorieren Sie das Schreiben, wenn Sie kein Interesse haben. Es entsteht Ihnen kein Nachteil, auch wenn eine Frist genannt wird.
  • Schließen Sie keine Verträge unter Zeitdruck oder auf Basis unklarer Förderversprechen.
  • Falls Sie bereits einen Termin gebucht oder einen Vertrag abgeschlossen haben: Bei Verträgen, die per Internet oder Telefon zustande kommen, steht Ihnen in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wenden Sie sich dafür direkt an den jeweiligen Anbieter – die Maintal Werke können einen dort geschlossenen Vertrag nicht widerrufen.
  • Im Zweifel fragen Sie uns. Wir sagen Ihnen, ob ein Schreiben von uns stammt.

Informationen und Kontakt

Anbieterunabhängige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie bei der Bundesnetzagentur: Messeinrichtungen und Zähler

Sollten Sie Interesse an einem intelligenten Messsystem haben oder Rückfragen bestehen, melden Sie sich gerne persönlich oder telefonisch bei uns.

Florian Harberg

Felix Nolte

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