Smart Meter: Warnung vor irreführenden Schreiben in NRW
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt aktuell vor Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber, die bei Verbraucher Verunsicherung rund um sogenannte Smart Meter auslösen können.
Teilweise entsteht dabei der Eindruck, Haushalte müssten kurzfristig selbst aktiv werden oder einen Vertrag abschließen. Die bislang bekannt gewordenen Fälle beziehen sich nach Angaben der Verbraucherzentrale auf Nordrhein-Westfalen.
Was ist ein Messstellenbetreiber?
Messstellenbetreiber sind Unternehmen, die Stromzähler einbauen, betreiben und warten. Die Maintal Werke übernehmen diese Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber in ihrem Netzgebiet.
Das bedeutet: Wenn bei Kundinnen und Kunden ein Zählerwechsel oder der Einbau eines Smart Meters ansteht, werden diese rechtzeitig direkt von uns informiert.
Smart Meter kommen bundesweit
Bis spätestens 2032 sollen analoge Stromzähler deutschlandweit schrittweise durch digitale Systeme ersetzt werden.
Dabei gibt es zwei Varianten:
Moderne Messeinrichtung:
Digitaler Stromzähler ohne Fernübertragung.
Smart Meter (intelligentes Messsystem):
Digitaler Zähler mit Kommunikationsmodul zur automatischen Datenübertragung.
Eine allgemeine Pflicht für Verbraucher, selbstständig einen Smart Meter zu bestellen, gibt es nicht.
Wer bekommt ein Smart Meter?
Ein intelligentes Messsystem wird vor allem eingebaut bei:
- Haushalten mit hohem Stromverbrauch,
- Photovoltaikanlagen ab sieben Kilowatt Leistung,
- Wärmepumpen oder Wallboxen.
Der Einbau erfolgt in der Regel über den grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Vorsicht bei Vertragsangeboten
Neben den grundzuständigen Messstellenbetreibern gibt es auch sogenannte wettbewerbliche Anbieter am freien Markt. Deren Preise sind nicht immer gesetzlich gedeckelt.
Unser Tipp:
Angebote sorgfältig prüfen und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.
Derzeit gibt keine allgemeine staatliche Förderung für den Einbau eines Smart Meters in privaten Haushalten.